Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

V2026.2 · Stand 01.05.2026

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen Business Services („AGB Business Services“) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der TeGe Deutschland GmbH („TeGe“) und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht auf Basis dieser AGB geschlossen.

1.2 Die AGB Business Services gelten für alle Leistungen von TeGe, insbesondere für Sprachanschlüsse (SIP Connect, Teams Connect), Unified-Communications- und Telefoniesysteme (z. B. STARFACE, Universe, Microsoft Teams, Webex), Standortvernetzungen (z. B. Internet-VPN, Ethernet P2P, MPLS/SD-WAN, Dark Fiber), Internetzugänge und Datenübertragung, Remote-Support-Services, einmalige Einrichtungspauschalen sowie projektbezogene Dienstleistungen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn TeGe deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

2 Vertragsbestandteile und Rangfolge

2.1 Folgende Vertragsunterlagen gelten in der nachstehenden Rangfolge:

  • Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien,
  • Auftragsbestätigung,
  • Auftrag,
  • produktspezifische Leistungsbeschreibungen,
  • produktspezifische Besondere Geschäftsbedingungen (BesGB),
  • produktspezifische Preislisten,
  • diese AGB Business Services.

2.2 Angaben in Vertragsunterlagen stellen nur dann Garantien im Rechtssinne dar, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet und in Textform von TeGe bestätigt wurden.

3 Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt durch Zugang der Auftragsbestätigung von TeGe in Textform oder durch erstmalige Bereitstellung der Leistung zustande.

3.2 Angebote von TeGe sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.3 TeGe kann Aufträge innerhalb von 30 Werktagen prüfen und annehmen oder ablehnen. Längere Fristen sind zulässig, wenn technische, bauliche oder behördliche Umstände dies erfordern.

4 Leistungsumfang

4.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Besonderen Geschäftsbedingungen sowie individuellen Vereinbarungen.

4.2 Für die Nutzung der Leistungen sind regelmäßig geeignete Endgeräte, Stromversorgung, Hausverkabelung und weitere Infrastrukturen erforderlich. Soweit diese nicht ausdrücklich durch TeGe bereitgestellt werden, liegen sie im Verantwortungsbereich des Kunden. Einschränkungen, die durch kundenseitige Infrastruktur verursacht werden, hat TeGe nicht zu vertreten.

4.3 Soweit Leistungen über Netze oder Dienste Dritter erbracht werden, beschränkt sich die Pflicht von TeGe auf die Bereitstellung des Zugangs. Leistungen und Inhalte Dritter gehören nicht zum Leistungsumfang von TeGe.

4.4 TeGe ist berechtigt, Subunternehmer und Carrier zur Leistungserbringung einzusetzen.

4a KI-gestützte Systeme und Drittleistungen

4a.1 Einsatz externer Technologiepartner

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung KI-gestützte Systeme, Voicebots, automatisierte Analyse- oder Assistenzsysteme oder vergleichbare cloudbasierte Dienste eingesetzt werden, können diese ganz oder teilweise durch externe Technologiepartner bereitgestellt werden.

TeGe übernimmt hierbei insbesondere:

  • Beratung,
  • Projektierung,
  • technische Integration,
  • Konfiguration,
  • Support sowie
  • kaufmännische Abwicklung.

Die eigentliche KI-basierte Verarbeitung, Analyse, Generierung oder Bewertung von Inhalten erfolgt durch den jeweiligen Drittanbieter oder dessen Systeme.

4a.2 Eigenschaften KI-basierter Systeme

KI-basierte Systeme arbeiten auf Grundlage statistischer Modelle, maschineller Lernverfahren und automatisierter Prozesse. Die erzeugten Inhalte, Antworten, Auswertungen oder Empfehlungen können unvollständig, fehlerhaft, missverständlich oder nicht für den konkreten Einzelfall geeignet sein.

TeGe schuldet daher insbesondere nicht:

  • die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse,
  • eine bestimmte Erkennungs- oder Erfolgsquote,
  • eine fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Verarbeitung,
  • eine jederzeitige Verfügbarkeit der KI-Dienste,
  • oder einen bestimmten wirtschaftlichen oder fachlichen Erfolg.

4a.3 Verantwortung des Kunden

Der Kunde bleibt verantwortlich für:

  • die fachliche und rechtliche Prüfung der erzeugten Inhalte,
  • die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen,
  • die Kontrolle automatisierter Prozesse,
  • sowie die Freigabe produktiver oder geschäftskritischer Anwendungen.

Automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher, wirtschaftlicher oder personenbezogener Außenwirkung dürfen nicht ausschließlich auf KI-generierten Ergebnissen beruhen, sofern nicht eine angemessene menschliche Überprüfung erfolgt.

4a.4 Drittleistungen und Plattformverfügbarkeit

Soweit Leistungen externer Technologiepartner über TeGe vermittelt, fakturiert oder kaufmännisch abgewickelt werden, erfolgt dies ausschließlich zur Vereinfachung der Vertrags- und Zahlungsabwicklung.

TeGe wird insoweit nicht Hersteller, Betreiber oder Anbieter der eingesetzten KI-Technologie.

Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Leistungsmerkmale sowie eventuelle Einschränkungen der KI-Dienste richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Technologiepartners.

4a.5 Haftung bei KI-gestützten Leistungen

Für KI-gestützte Leistungen gelten ergänzend die Haftungsregelungen gemäß § 13 dieser AGB.

TeGe haftet insbesondere nicht für:

  • durch KI-Systeme erzeugte Inhalte oder Aussagen,
  • Fehlinterpretationen von Spracheingaben,
  • automatisiert erzeugte Antworten oder Empfehlungen,
  • Entscheidungen des Kunden auf Basis KI-generierter Inhalte,
  • oder Ausfälle externer Plattform-, Cloud- oder KI-Dienste, soweit diese nicht von TeGe zu vertreten sind.

5 Termine und Fristen

5.1 Bereitstellungs- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Alle anderen Termine sind unverbindliche Plantermine.

5.2 Verzögerungen aufgrund fehlender oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden, höherer Gewalt oder anderer nicht von TeGe zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

5.3 Werden zusätzliche technische Maßnahmen erforderlich, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, kann dies die Bereitstellung verzögern. TeGe haftet für solche Verzögerungen nicht.

5.4 Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen bundes- und landesweite Feiertage. Reguläre Arbeitszeit: 08:00 bis 17:00 Uhr.

6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Entgelte

6.1.1 Alle Entgelte verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.1.2 Monatliche Grundpreise und Pauschalen sind ab Bereitstellung anteilig, danach monatlich im Voraus zu zahlen. Nutzungsabhängige und einmalige Entgelte sind nach Leistungserbringung fällig.

6.1.3 Alle einmaligen und monatlichen Entgelte gelten je beauftragtem Standort. TeGe kann mit Projektfortschritt angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Sonderleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gemäß gültiger Preisliste abgerechnet.

6.1.4 Der Kunde haftet für alle Entgelte, die durch Dritte verursacht werden, sofern die Nutzung ihm zuzurechnen ist.

6.1.5 Baukosten und Alternativanbindungen

6.1.5.1 Angebote stehen unter dem Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit. Diese kann erst nach Carrier-Beauftragung, Genehmigungen und Vor-Ort-Begehung verbindlich beurteilt werden.

6.1.5.2 Kann eine Anbindung nicht wie geplant realisiert werden, legt TeGe ein Alternativangebot mit transparent ausgewiesenen Mehrkosten vor. Übersteigt der neue Gesamtpreis das ursprüngliche Angebot um mehr als 10 %, kann der Kunde den Vertrag kostenfrei stornieren.

6.2 Rechnungsstellung

6.2.1 Rechnungsstellung erfolgt monatlich, elektronisch oder optional gegen Entgelt in Papierform.

6.2.2 Mehrere Leistungen können in einer Gesamtrechnung zusammengefasst werden, sofern dieselbe Rechnungsadresse und Zahlungsart hinterlegt ist.

6.2.3 Bei elektronischer Rechnung gilt die Bereitstellung im Kundenportal oder der Versand per E-Mail als Zugang.

6.2.4 Entgelte Dritter (z. B. Sonderrufnummern) können durch TeGe berechnet werden.

6.3 Beanstandungen

6.3.1 Für öffentlich zugängliche TK-Dienste gelten die gesetzlichen Regelungen des TKG.

6.3.2 Im Übrigen sind Einwendungen gegen Rechnungen innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als genehmigt, soweit TeGe den Kunden in der Rechnung auf die Frist und die Rechtsfolge hingewiesen hat. Gesetzliche Einwendungen bleiben unberührt.

6.4 Fälligkeit und Zahlungsweise

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Kunde erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat, sofern keine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde. Der Kunde trägt Kosten für Rücklastschriften, soweit er diese zu vertreten hat.

6.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.6 Verzug und Sperre

Bei Zahlungsverzug kann TeGe Verzugszinsen und Mahnkosten verlangen. Eine Sperre wird dem Kunden grundsätzlich vorab angekündigt, soweit dies nicht ausnahmsweise entbehrlich ist. Sie erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und wird, soweit technisch möglich und zumutbar, auf die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffene Leistung beschränkt. Die Sperre wird nur so lange aufrechterhalten, wie der Sperrgrund fortbesteht.

6.7 Sicherheiten

TeGe kann bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit angemessene Sicherheiten verlangen.

7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereitzustellen,
  • geeignete Installationsräume, Stromversorgung und Hausverkabelung bereitzustellen,
  • TeGe Zugang zu technischen Einrichtungen zu gewähren,
  • technische Einrichtungen von TeGe zu schützen und nicht zu verändern,
  • Passwörter geheim zu halten und regelmäßig zu ändern,
  • regelmäßige, angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Datensicherungen durchzuführen,
  • keine rechtswidrigen Inhalte zu verbreiten,
  • keine missbräuchliche Nutzung vorzunehmen oder andere zu schädigen,
  • die Nutzung durch Dritte im zumutbaren Umfang zu kontrollieren und geeignete Maßnahmen zu treffen, um Missbrauch zu verhindern.

Der Kunde stellt TeGe von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruhen.

8 Vertragslaufzeit und Kündigung

8.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsdokument. Wird keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, beträgt sie 12 Monate.

8.2 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform (§ 126b BGB) kündigen. Für TeGe gilt dieselbe Kündigungsfrist.

8.3 Bei Rahmenverträgen gelten die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen für die jeweils beauftragten Einzelleistungen entsprechend. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit kann jede Einzelleistung ebenfalls mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde mit erheblichen Entgelten in Verzug ist,
  • eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage eintritt,
  • ein Insolvenzverfahren beantragt oder mangels Masse abgelehnt wird,
  • der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder zahlungsunfähig wird,
  • der Kunde vertragliche Pflichten schwerwiegend verletzt oder Leistungen missbräuchlich nutzt.

8.5 Kündigungen bedürfen der Textform. Dies umfasst insbesondere die Übermittlung per E-Mail, Fax, PDF oder sonstige elektronische Erklärung, die dem Kunden eindeutig zugeordnet werden kann. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier ist nicht erforderlich.

8.6 Kündigt TeGe aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kann TeGe einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin anfallenden Grundentgelte unter Anrechnung ersparter Aufwendungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

8.7 Ein Anbieterwechsel wird von TeGe gemäß § 46 TKG durchgeführt.

9 Abnahme

Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang der Bereitstellungs- oder Abnahmeanzeige in Textform unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels widerspricht. TeGe wird den Kunden in der Bereitstellungs- oder Abnahmeanzeige ausdrücklich auf die Frist und die Rechtsfolge des Schweigens hinweisen.

10 Änderungen der Vertragsbedingungen

10.1 TeGe kann Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Änderungen von Vorleistungsbedingungen.

10.2 TeGe informiert den Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung in Textform über Inhalt, Zeitpunkt und Grund der Änderung.

10.3 Betrifft die Änderung öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste und ist sie nicht ausschließlich zum Vorteil des Kunden, nicht rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen und nicht unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben, kann der Kunde den betroffenen Vertrag nach Maßgabe des § 57 TKG innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung ohne Kosten kündigen. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. TeGe weist den Kunden in der Änderungsmitteilung hierauf ausdrücklich hin.

10.4 Widerspricht der Kunde einer nicht nachteiligen oder rein administrativen Änderung innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung nicht, gilt die Änderung als angenommen, sofern TeGe den Kunden in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

11 Leistungseinschränkungen und höhere Gewalt

Leistungen können temporär geändert oder eingeschränkt werden, wenn dies erforderlich ist zur:

  • Netz- und Betriebssicherheit,
  • Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben,
  • Abwehr von Missbrauch,
  • Durchführung von Wartungsarbeiten.

Bei höherer Gewalt ist TeGe für den Zeitraum des Hindernisses von der Leistungspflicht befreit. TeGe wird den Kunden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, im Voraus über geplante Maßnahmen informieren.

12 Eigentum, Grundstücksnutzung, Hausverkabelung

12.1 Von TeGe bereitgestellte Geräte bleiben Eigentum von TeGe und sind nach Vertragsende unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben.

12.2 Der Kunde stellt sicher, dass TeGe Zugang zu den erforderlichen Räumen und Anlagen erhält.

12.3 Für die Nutzung fremder Grundstücke sind erforderliche Zustimmungen, Grundstücksnutzungsrechte und Eigentümererklärungen beizubringen.

12.4 Die Gebäudeverkabelung (Inhouse-Verkabelung) gehört grundsätzlich zur Sphäre des Kunden.

13 Haftung

13.1 Soweit TeGe als Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber einem Endnutzer verpflichtet ist, gelten die Haftungsbegrenzungen des § 70 TKG in der jeweils gültigen Fassung.

13.2 Im Übrigen haftet TeGe bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TeGe nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf 25.000,- € je Schadensfall.

13.3 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist.

13.4 Für Datenverlust haftet TeGe nur, soweit der Schaden auch bei angemessener, dem Stand der Technik entsprechender Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

13.5 Für Störungen in Netzen oder Systemen Dritter haftet TeGe nur, soweit TeGe die Störung zu vertreten hat. Soweit TeGe eigene durchsetzbare Ersatzansprüche gegen den Dritten zustehen, kann TeGe diese Ansprüche an den Kunden abtreten.

14 Kreditwürdigkeit und Sicherheitsleistungen

TeGe kann bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit angemessene Sicherheiten verlangen. Leistungen können eingeschränkt werden, wenn Sicherheiten nicht gestellt werden.

15 Auskunfteien

TeGe darf Wirtschaftsauskunfteien zur bonitätsbezogenen Bewertung heranziehen und bei Vorliegen gesetzlicher Voraussetzungen Daten übermitteln. Die Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.

16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO, TKG und den Datenschutzhinweisen der TeGe. Daten werden nur zur Vertragserfüllung, Missbrauchsverhinderung und gesetzlich erlaubten Zwecken verarbeitet. Werbung erfolgt nur bei vorliegender Einwilligung oder gesetzlicher Erlaubnis.

17 Schlichtungsverfahren

Kunden, die selbst keine öffentlichen Telekommunikationsdienste anbieten, können bei Streitigkeiten nach Maßgabe des TKG ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragen.

18 Werkleistungen und Verkauf von Technik

18.1 Bei Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Nach zweimaligem Fehlschlag kann Rücktritt oder Minderung verlangt werden.

18.2 Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, trägt der Kunde die entstandenen Kosten.

18.3 Die Gewährleistung entfällt bei selbstverursachten oder eigenmächtig veränderten Installationen.

18.4 Bei Rechtsmängeln verschafft TeGe eine rechtmäßige Nutzung oder nimmt die Leistung gegen Erstattung zurück.

18.5 Mehrkosten durch Verbringung der Leistung an andere Orte trägt der Kunde.

18.6 Verjährung der Gewährleistung: 1 Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen vorgesehen sind, insbesondere bei Bauleistungen oder werkvertraglichen Leistungen an Bauwerken.

19 Sonstige Bestimmungen

19.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden bedarf der Zustimmung von TeGe. TeGe kann Rechte und Pflichten auf einen Dritten übertragen, sofern der Kunde binnen vier Wochen widersprechen kann.

19.2 Gerichtsstand ist der Sitz von TeGe. TeGe kann Klagen auch am Sitz des Kunden erheben.

19.3 Es gilt deutsches Recht.

19.4 Soweit diese AGB Begriffe aus dem Telekommunikations- oder Datenschutzrecht verwenden, gelten die Begriffsbestimmungen des TKG, der DSGVO und der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

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